Vergewaltiger im Frauen-Knast – dank grünem Gesetz!

Selbstbestimmung mit Nebenwirkungen: Strafgefangene wechseln per Gesetz ihr Geschlecht – und landen im Frauenvollzug

Seit Mai 2024 gilt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsgesetz – ein politisches Prestigeprojekt der Grünen, maßgeblich vorangetrieben von Außenministerin Annalena Baerbock und Wirtschaftsminister Robert Habeck. Es erlaubt Personen ab 14 Jahren, einmal pro Jahr das amtliche Geschlecht zu ändern – ganz ohne medizinische Nachweise, psychologische Gutachten oder operative Eingriffe. Kritiker warnten früh vor Missbrauch – nun zeigt sich: Ihre Sorgen waren offenbar berechtigt.

„Ich bin jetzt eine Frau“ – und der Haftalltag ändert sich

Laut einer Recherche des Portals NIUS haben sich seit Inkrafttreten des Gesetzes mindestens elf männliche Strafgefangene offiziell als Frau identifiziert oder ihren Geschlechtseintrag geändert. Die Folge: Verlegungen in den Frauenstrafvollzug – mit potenziell weitreichenden Konsequenzen für die dort inhaftierten Insassinnen.

Einer der Fälle sorgt besonders für Aufsehen: Ein verurteilter Vergewaltiger wurde laut NIUS-Recherchen nach der offiziellen Geschlechtsänderung in ein Frauengefängnis verlegt.

Symbolbild

Brisante Verlegungen, fragwürdige Umsetzungen

Auch aus anderen Bundesländern werden problematische Entwicklungen bekannt:

  • Saarland: Ein Häftling wechselte vom Männertrakt in einen Sonderbereich für Transpersonen – obwohl in dem Zeitraum kein Geschlechtseintrag offiziell geändert wurde.

  • Thüringen: Ein biologisch männlicher Gefangener sitzt mittlerweile in einer JVA für Frauen.

  • Brandenburg: Zwei Häftlinge wurden vom Frauen- in den Männertrakt verlegt, ohne begleitende amtliche Änderung ihres Geschlechts.

  • Nordrhein-Westfalen, mit den meisten Häftlingen bundesweit, führt keine zentrale Statistik. Die Landesjustizvollzugsdirektion bestätigt lediglich zwei „Einzelfälle“, die seit November 2024 bekannt wurden.

Schweigen aus Berlin – Warnrufe aus der Praxis

Das Bundesjustizministerium äußerte sich bislang nicht öffentlich zu den Vorfällen. Unterdessen warnen Fachleute aus Justiz und Opferschutzverbänden vor den praktischen Folgen des Gesetzes: Der Schutz weiblicher Gefangener könne durch missbräuchliche Geschlechtswechsel ernsthaft gefährdet werden.

Die erhobenen Daten betreffen ausschließlich Fälle seit Mai 2024 – Trans-Häftlinge, die bereits zuvor inhaftiert waren, sind nicht inbegriffen.

Kritik an der Ampelregierung wächst

Während die Bundesregierung weiter schweigt, wächst der politische Druck. Kritiker fordern Nachbesserungen oder gar eine Rücknahme des Gesetzes. Besonders im Fokus steht dabei der vollständige Verzicht auf Nachweise, was potenziellen Missbrauch gerade im Strafvollzug Tür und Tor öffne.

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