Gericht stärkt Demo-Recht: Verbot gegen Hannes Brejcha war unzulässig!
Symbolbild
Die von Hannes Brejcha organisierte Demonstration unter dem Motto „Frieden und Neutralität! Gegen die Zuckerkoalition!“ hätte am 30. November 2024 in Wien stattfinden sollen. Die Landespolizeidirektion untersagte die Versammlung mit Verweis auf mögliche Verkehrsbehinderungen – zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Wien jüngst klarstellte.
Ursprünglich war die Veranstaltung für den 9. November angekündigt worden. Nach öffentlicher Kritik wegen des sensiblen historischen Datums wurde sie auf den 30. November – den ersten Einkaufssamstag der Adventzeit – verschoben. Die Polizei befürchtete aufgrund der zentralen Route über den Heldenplatz und den Ring erhebliche Störungen des Straßenverkehrs und wirtschaftliche Einbußen für die Innenstadt. Der Veranstalter hatte zuvor von einer höheren Teilnehmerzahl gesprochen.
Gericht schützt Grundrecht auf Versammlung – wirtschaftliche Interessen reichen nicht für Verbot
Das Verwaltungsgericht stellte jedoch jüngst klar: Diese Begründung reiche für ein Verbot nicht aus. Eine "unvermeidbare, weiträumige, langwährende, sicherheitsgefährdende Störung" sei nicht absehbar gewesen. Vielmehr müssten wirtschaftliche Interessen mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abgewogen werden.
Auch wenn der Einkaufssamstag für den Handel wichtig sei, könne dies eine Untersagung nicht rechtfertigen. Öffentliche Verkehrsmittel stünden zur Verfügung, und Versammlungen könnten sogar die Frequenz in der Innenstadt erhöhen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof schloss das Gericht aus. Die Polizei prüft nun, ob sie eine außerordentliche Revision einbringen wird.
Hannes Brejcha - Organisator (Fairdenken)
Rechtsanwalt Armin Windhager, der Hannes Brejcha vor Gericht vertrat, betont: "Das Demonstrationsrecht gilt unabhängig von den Inhalten oder politischen Haltungen der Teilnehmer. Es darf dabei kein Unterschied gemacht werden, ob man eine Demonstration persönlich unterstützt oder nicht."