RTV-Zuseher berichtet: Nach Satire-Posting im Visier der Justiz – Staatsschutz ermittelt!
Ein Zuseher von RTV schildert anonym seinen Fall: Satirische Inhalte in sozialen Medien brachten ihm Ermittlungen, Anwaltskosten und massive Repressalien ein – bis hin zur Einschaltung des Staatsschutzes. Die Vorwürfe: Verstoß gegen das Verbotsgesetz und mutmaßliche Verhetzung.
Ein anonymer Zuschauer hat sich an die RTV-Redaktion gewandt, nachdem er einen Beitrag über das mittlerweile berüchtigte „Eiernockerl“-Posting gesehen hatte. Darin schildert er, wie er ins Visier der Justiz gelangte – obwohl er nach eigenen Angaben lediglich Satire veröffentlicht habe.
Der Leserbericht beginnt mit einem Rückblick auf ein Verfahren zu Beginn des Jahres:
„Wie ich ihnen schon zu Anfang des Jahres geschrieben hatte, leitete die Wiener Staatsanwaltschaft zu Anfang des Jahres ein Verfahren gegen mich ein wegen des ‚3 G Verbotsgesetzes‘. Dies wurde aber nach ein paar Wochen wieder eingestellt. Dazu kam es, weil jemand mich ‚anonym‘ bei der Diskriminierungsstelle Steiermark meldete. Um nicht ins Gefängnis gehen zu müssen, nahm ich die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch. Dieser kostete mich dann € 4000,– und somit war mein ganzes Erspartes dann weg. Aber zumindest blieb mir Schlimmeres erspart. So dachte ich zumindest.“
Ermittlungen trotz Einstellung – neue Behörden treten auf den Plan
Doch das Verfahren war für den Mann kein Einzelfall: Im April meldete sich die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten bei ihm – wegen desselben Vorwurfs, nur „anders verpackt“. Trotz Stellungnahme wartet er bis heute auf einen Bescheid.
„Man forderte mich auf, mich zu rechtfertigen. Das ich auch dann tat. Jedoch habe ich bis heute immer noch keinen Bescheid oder ähnliches erhalten.“
Der RTV-Zuseher betont, dass das Bild klar als satirischer Scherz gedacht gewesen sei – eine bewusste Überzeichnung, keine Verhetzung.
Staatsschutz wegen Satire-Bild involviert
Der Fall spitzte sich schließlich weiter zu: Die Polizei rief an – wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 283 StGB (Verhetzung). Es ging um ein Bild, das laut dem Betroffenen „eindeutig Satire“ sei:
„Dieses Bild ist eindeutig ‚Satire‘ und als Scherz gemeint. Doch man versucht es jetzt als ‚Verhetzung‘ zu interpretieren. Ich soll als Beschuldigter jetzt eine Aussage machen.“
Was ihn besonders beunruhigt: Laut seinen Informationen ist inzwischen auch der Staatsschutz involviert.
„Und mich wundert, dass diese ‚Diskriminierungsstelle Steiermark‘ und auch die ‚Wiener Staatsanwaltschaft‘ dies weiter verfolgen und selbst nicht eindeutig als Satire erkennen.
Auch frage ich mich: Stellt dies eine so große Bedrohung dar, dass sich der ‚Staatsschutz‘ damit befasst? Das hat nichts mehr mit Gesetzesbruch oder dem Schutz von Minderheiten zu tun. Das ist Verfolgung in Reinform. Absolut politische Verfolgung.“
Kritik am Verhetzungsparagrafen
Abschließend stellt der Mann das Gesetz selbst infrage:
„Dieses Gesetz gegen ‚Verhetzung‘ lässt sich doch auf alle Arten von Kritik anwenden. Im Prinzip ist es nichts anderes, um uns mundtot zu machen.“
Ein Einzelfall – oder symptomatisch?
Der geschilderte Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Fällen ein, in denen Satire, Ironie oder unbequeme Meinungsäußerungen zur strafrechtlichen Verfolgung führen. Besonders auffällig: Wiederholt waren es anonyme Hinweise an Meldestellen, die solche Verfahren ins Rollen brachten – oft mit erheblichen Folgen für die Betroffenen, noch bevor ein Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat.