ORF will 200 Euro für leere Berghütte – Bauer tobt, Westenthaler spricht von Hohn!

Bild-Quelle: Symbolbild KI/ RTV-Archiv

Wie oe24 berichtet, sorgt ein aktueller Fall aus dem alpinen Raum für Kopfschütteln: Ein Bergbauer steht vor einem Gebührenbescheid, den er schlicht nicht nachvollziehen kann. Der ORF verlangt von ihm eine jährliche Abgabe für eine abgelegene Alphütte – obwohl diese weder Strom noch Wasser besitzt und ausschließlich Tieren als Unterstand dient.

Die Hütte befindet sich auf 1.750 Metern Seehöhe, ist unbewohnt und weder technisch erschlossen noch ans Stromnetz angebunden. Dennoch flatterte dem Landwirt eine Zahlungsaufforderung der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) ins Haus – rund 200 Euro pro Jahr. Der Bauer zeigt sich entsetzt und sucht nun Unterstützung bei ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler.

"Hier handelt es sich um eine Alphütte auf 1750 Meter Höhe, die nicht bewohnt ist, weder Strom noch Wasser hat und schon gar kein TV", erklärt der Betroffene gegenüber Westenthaler.
"Die Hütte dient ausschließlich für den Unterschlupf der Weidetiere und als Lager für den landwirtschaftlichen Bedarf", betont er weiter und fragt sich:
"Muss ich für solche Objekte wirklich auch ORF-Beitrag bezahlen?"

Bild-Quelle: Andreas Ruttinger / FPÖ

Westenthaler teilt die Verwunderung des Bauern und kündigt politischen Widerstand an. Für ihn zeigt der Fall die Absurdität des derzeitigen Gebührenmodells und des entsprechenden Urteils des Verfassungsgerichtshofs (VfGH).

"Das zeigt die Skurrilität des VfGH-Urteils, wonach man für den ORF zahlen muss, wenn man ihn theoretisch empfangen kann," so Westenthaler gegenüber oe24.
"Der VfGH hat dem ORF hier die Räuberleiter gemacht. Wenn der ORF so agiert, ist es ein Hohn. Eine Abgabe für eine Berghütte ohne Strom einfordern. Und es gibt viele solche Beispiele. Ich werde die ORF-Abgabe weiter bekämpfen."

Ob dieser Fall den ORF-Stiftungsrat tatsächlich erreichen wird, bleibt abzuwarten. Für viele Landwirte und Almbesitzer stellt sich nun aber eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf ein öffentlich-rechtlicher Beitrag gehen – und wo beginnt schlichtweg die Absurdität?

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