Regierung plant Integrationskurse für Österreicher – wie absurd ist das?

Was viele für einen schlechten Scherz halten, könnte bald Realität werden: Laut dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts soll die von der Regierung geplante „Integrationsphase“ nicht nur für Zuwanderer gelten – sondern für alle arbeitsfähigen Personen, also auch für Österreicher.

Das bedeutet: Österreichische Staatsbürger könnten künftig gezwungen werden, Deutsch- und Wertekurse zu besuchen, um überhaupt Sozialhilfe in voller Höhe zu bekommen.

Gleichmacherei auf Kosten der Einheimischen

Der Verfassungsdienst argumentiert, dass es aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich sei, nur Zuwanderer mit der Integrationsphase zu belegen. Alle müssten durch dieses bürokratische Zwangsprogramm – egal, ob sie hier geboren und aufgewachsen sind.

Was im Sozialministerium als „notwendig“ bezeichnet wird, ist für viele ein Schlag ins Gesicht. ÖVP und NEOS zeigten sich zwar irritiert, doch offenbar scheint das Vorhaben politisch ernsthaft diskutiert zu werden.

Plakolm empört: „Absurd!“

Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) reagierte deutlich:

„Es wird sicher keine Integrationsphase für Österreicher geben. Das ist und bleibt absurd. Alleine die Vorstellung, dass österreichische Staatsbürger in Deutsch- und Wertekursen sitzen sollen, richtet sich von selbst.“

Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen machen die Sache brisant: Ab Mitte 2026 erlaubt die EU-Statusverordnung, Sozialleistungen an Integrationsmaßnahmen zu koppeln. Das öffnet Tür und Tor für immer rigidere Vorschriften – auf dem Rücken der eigenen Bevölkerung.

Weniger Geld ohne „Kurse“

Geplant ist, dass Antragsteller während der „Integrationsphase“ nur eine reduzierte Sozialhilfe – die sogenannte Integrationsbeihilfe – erhalten. Erst nach Absolvierung von Deutsch- oder Wertekursen gibt es die vollen Leistungen.

Das trifft nicht nur Zuwanderer, sondern potenziell auch Österreicher, die in eine Notlage geraten und Sozialhilfe beantragen müssen.

Kritik: Kollektivbestrafung statt individueller Prüfung

Der Verfassungsdienst selbst äußert Zweifel, ob eine pauschale Einstufung von Schutzberechtigten oder anderen Gruppen überhaupt zulässig sei. Leistungen dürften nur dann gekürzt werden, wenn jemand nachweislich nicht arbeitswillig oder nicht vermittelbar ist.

Eine gefährliche Entwicklung

Statt den Sozialstaat vor Missbrauch zu schützen, droht eine Bestrafung der eigenen Bevölkerung. Wer in Österreich geboren ist, soll künftig wie ein frisch eingewanderter Migrant behandelt werden – samt Kurszwang, Leistungskürzungen und bürokratischem Hürdenlauf.

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