Oberstaatsanwaltschaft Wien entzieht Staatsanwaltschaft Krems Pilnacek-Verfahren!

Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien hat das Ermittlungsverfahren zum Tod des ehemaligen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek der Staatsanwaltschaft Krems entzogen. Zuständig wird nun die Staatsanwaltschaft Eisenstadt.

Grund für die Entscheidung sei, „das Vertrauen in die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit bei der Führung des Verfahrens zu gewährleisten“, erklärte ein Sprecher der OStA. Die Übertragung an Eisenstadt erfolgt insbesondere, weil diese unabhängig vom niederösterreichischen Polizeiapparat agiert. In der Vergangenheit gab es zudem Vorwürfe gegen zwei Polizeibeamte, die im Zusammenhang mit dem Verfahren standen.

Die OStA betont jedoch, dass dies nicht bedeute, die Staatsanwaltschaft Krems sei befangen. Als Oberbehörde könne sie Verfahren bereits dann delegieren, wenn der Anschein einer möglichen Befangenheit besteht – dieser Eindruck habe sich in der öffentlichen Diskussion zugespitzt.

Hintergrund: Tod von Christian Pilnacek

Pilnacek war am 20. Oktober 2023 tot in Krems aufgefunden worden. Die Ermittlungen wurden zunächst vom Landeskriminalamt Niederösterreich geleitet. Die Staatsanwaltschaft Krems schloss auf Basis eines Gutachtens ein Fremdverschulden aus.

Zweifel an dieser Einschätzung äußerte der ehemalige Nationalratsabgeordnete Peter Pilz, der zwei unabhängige gerichtsmedizinische Gutachten in Auftrag gab. Diese stützten sich auf den Obduktionsbericht der Krems-Ermittlungen und kritisierten die bisherigen Ergebnisse.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien ordnete daraufhin die Fortführung der Ermittlungen in einer Weisung an Krems an. Die FPÖ plant zudem, die Causa im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses genauer zu untersuchen.

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