Neue Impf-Kläger gegen Gates – Jetzt wird’s eng für Big Pharma!
Drei weitere Personen wollen sich einer laufenden niederländischen Klage gegen Bill Gates, Pfizer-CEO Albert Bourla und weitere Mitangeklagte anschließen. Sie geben an, nach der COVID-19-mRNA-Impfung schwer erkrankt zu sein – ohne vorherige gesundheitliche Probleme. Ärzte lehnten laut ihrem Anwalt Peter Stassen jedoch wiederholt einen Zusammenhang mit der Impfung ab.
Die Klage, die ursprünglich von sieben Impfgeschädigten eingereicht wurde (eine davon inzwischen verstorben), wirft den Beklagten vor, die Öffentlichkeit bewusst über die Sicherheit der Impfstoffe getäuscht zu haben. Im Fokus stehen prominente Akteure wie Gates, der über seine Stiftung massiv in mRNA-Technologie investierte – und seine Anteile mit hohem Gewinn verkaufte.
Stassen beantragte zudem die Zulassung von fünf Sachverständigen, darunter ehemalige Pharma-Insider, Juristen und Kritiker der Impfpolitik, die über die Risiken der mRNA-Technologie aussagen sollen. Ein geplanter Zeuge, der Biowaffenexperte Prof. Francis Boyle, verstarb kürzlich.
Die Verteidigung – unter anderem vertreten durch Anwälte des niederländischen Staates und Ex-Premier Mark Rutte – versuchte, die Zulassung der Zeugen zu verhindern, und stellte deren Fachkompetenz infrage. Die Impfstoffe seien laut „wissenschaftlichem Konsens“ sicher, hieß es. Stassen wies das als „leere Floskel“ zurück und sprach von einem „Verbrechen gegen die Menschheit“, das „Täuschung, Zwang und sogar Mord“ umfasst habe.
Die Debatte um die Impfstoffe ist damit erneut auf juristischer Ebene angelangt. Das niederländische Gericht hatte im Oktober 2024 bereits entschieden, dass auch Bill Gates vor Ort belangt werden kann.
Brisant: Die Anhörung fand nur wenige Wochen nach der umstrittenen Verhaftung des Klägeranwalts Arno van Kessel statt, der ohne Anklage inhaftiert wurde. Beobachter sehen darin einen Einschüchterungsversuch gegen Kritiker. Van Kessels Fall wurde im Gerichtssaal nicht thematisiert – draußen aber von Hunderten Unterstützern.
Das Gericht will in den kommenden sechs Wochen entscheiden, ob die beantragten Sachverständigen zugelassen werden. Die Kläger selbst gaben keine öffentlichen Erklärungen ab.