FPÖ wegen geringer EU-Wahlkampfausgaben im Visier des Rechnungshofs
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz
Obwohl sie vergleichsweise sparsam wirtschaftete, sieht sich die FPÖ im Zuge des EU-Wahlkampfs 2024 mit einer Prüfung durch den Rechnungshof (RH) konfrontiert. Die Behörde stellt die angegebenen Ausgaben der Freiheitlichen infrage und will Einsicht in die Parteibuchhaltung nehmen. Die FPÖ strebt nun eine Klärung der Angelegenheit durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Die Partei zeigt sich irritiert, dass Sparsamkeit zu einer genaueren Kontrolle führen soll.
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz kritisiert das Vorgehen scharf: „Wer sparsam ist, wird zusätzlich durchleuchtet. Normalerweise müsste es genau umgekehrt sein“. Laut FPÖ seien sämtliche Kosten korrekt und transparent deklariert worden – dennoch habe man das Gefühl, unter Generalverdacht zu stehen.
Große Ausgaben bei anderen Parteien – RH prüft trotzdem FPÖ
Im Vergleich zu anderen Parteien wie etwa der ÖVP, die über 1,1 Millionen Euro an Agenturen gezahlt hat, beliefen sich die Ausgaben der FPÖ für externe Dienstleistungen lediglich auf rund 72.000 Euro. Dennoch richtet sich der Fokus des Rechnungshofs auf die Freiheitlichen. Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Wahlkampfkostenrückerstattung wirkt diese Maßnahme für die FPÖ wenig nachvollziehbar. Auch Schnedlitz äußerte sich in diesem Zusammenhang:
„Warum sollte die FPÖ hier falsche Angaben machen und dadurch auf Geld verzichten, das sie sich rückerstatten lassen könnte? Wir haben alle Kosten wahrheitsgemäß angegeben, erklären uns aber nicht dazu bereit, Aufwendungen zu erfinden – selbst wenn das offenbar lieber gesehen würde.“
Verfassungsgerichtshof statt Klage gegen Rechnungshof
Im Gegensatz zu kursierenden Behauptungen in einzelnen Medien will die FPÖ den Rechnungshof nicht klagen. Stattdessen soll laut Partei das Höchstgericht überprüfen, „ob diese merkwürdige Vorgangsweise des Rechnungshofs verfassungskonform ist“, wie es seitens der FPÖ heißt.
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