Gerichtsurteil: DÖW darf als „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnet werden – FPÖ jubelt über Sieg gegen linkes Netzwerk
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden: Die FPÖ darf das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) als „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnen. Damit scheiterte das DÖW mit seiner Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil – ein juristischer Erfolg, den FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker als „vollen Erfolg für die Meinungsfreiheit“ feiert.
„Das ist ein Sieg auf ganzer Linie für die Wahrheit und eine Niederlage für jene linken Netzwerke, die glauben, sie könnten mit Klagsdrohungen und juristischen Winkelzügen Kritiker mundtot machen“, erklärte Hafenecker. Das Gericht habe „glasklar bestätigt“, dass Kritik am DÖW zulässig sei – insbesondere, weil der Verein selbst aktiv in die politische Debatte eingreife.
Gericht sieht politische Motivation des DÖW
Laut Urteil agiert das DÖW nicht rein wissenschaftlich, sondern mit der Absicht, politische Haltungen zu beeinflussen. Damit müsse die Institution auch scharfe, polemische Kritik hinnehmen.
Für Hafenecker ist das eine Bestätigung dessen, was die FPÖ seit Jahren kritisiert: „Wer sich wie das DÖW in die politische Arena begibt, wer mit fragwürdigen Definitionen politische Gegner an den Pranger stellt, der muss auch schärfste Kritik aushalten. Der Versuch, uns einen Maulkorb umzuhängen, ist kläglich gescheitert!“
FPÖ fordert Konsequenzen für Innenminister Karner
Nach dem Urteil verlangt Hafenecker sofortige politische Schritte: Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) müsse dem DÖW den Auftrag für den jährlichen Rechtsextremismusbericht umgehend entziehen.
„Es ist ein Skandal sondergleichen, dass eine als ‚pseudowissenschaftlich‘ bezeichnete Organisation weiterhin im Auftrag der Republik agieren und mit Steuergeld gegen die Opposition vorgehen darf“, so der FPÖ-Mediensprecher.
Das Gerichtsurteil habe gezeigt, dass das DÖW „keine neutrale Forschungsinstitution“ sei, sondern ein Akteur mit klarer politischer Agenda. Trotzdem werde der Verein weiterhin mit öffentlichen Geldern finanziert – ein Umstand, den Hafenecker als „Versagen des Systems“ bezeichnete.
„Steuergeld für ideologische Keulen“
„Hier wird Steuergeld für eine ideologische Keule verschwendet, die einzig und allein dem Zweck dient, die patriotische Opposition zu diffamieren“, sagte Hafenecker weiter.
Er sieht darin eine Fortsetzung jener „linken Meinungsvormacht“, die seit Jahren versuche, patriotische und konservative Stimmen zu delegitimieren.
FPÖ will weiterkämpfen
Zum Schluss richtete Hafenecker eine klare Botschaft an Regierung und Gegner:
„Wir Freiheitliche werden weiterhin mit aller Kraft gegen diese linken Vorfeldorganisationen und ihre Günstlinge in der Regierung ankämpfen – und die Wahrheit aussprechen, egal, wie viele Klagen sie noch gegen uns einreichen werden.“
Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig, gilt aber bereits jetzt als herber Rückschlag für das DÖW – und als Signal für mehr Meinungsfreiheit im politischen Diskurs Österreichs.