David schlägt Goliath: AUF1 darf Name und Logo behalten!

Nach drei Jahren Kampf gegen den milliardenschweren Medienriesen ARD ist der Markenstreit beendet – und AUF1 geht als klarer Sieger hervor. Ein Zeichen, dass Mut, Zusammenhalt und Ausdauer sich auszahlen, wie AUF1-Chef Stefan Magnet betont:

„Mut, Zusammenhalt und Ausdauer zahlen sich aus.“

Alles stand auf dem Spiel: Hätte die ARD-Klage Erfolg gehabt, wäre AUF1 gezwungen gewesen, seinen Namen und sein Logo zu löschen – ein kompletter Rückschlag für die Arbeit der vergangenen Jahre. Magnet beschreibt die dramatische Lage:

„Wir waren in einer existenziellen Zwangslage. Hätten wir diesen Rechtsstreit verloren, wäre unsere Marke vernichtet worden. Wir hatten also gar keine Wahl, als uns zu wehren – und das mit aller Kraft.“

Unterstützt von seiner Zuschauergemeinde und einem engagierten Anwaltsteam konnte AUF1 die Klage abwehren und Fehler in der ARD-Markenanmeldung aufdecken. Nach langen Verhandlungen in Spanien wurde schließlich eine Einigung erzielt, die beiden Parteien Rechtssicherheit gibt. Wörtlich heißt es in der Vereinbarung:

„Sämtliche markenrechtlichen Streitigkeiten zwischen der ARD und AUF1 wurden im Rahmen eines Verfahrens vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum durch eine Vereinbarung beigelegt, die eine einvernehmliche Regelung zur Nutzung der Kennzeichen vorsieht und AUF1 die weitere Nutzung seines Namens ermöglicht.“

Im Klartext: AUF1 darf seinen Namen und sein Logo behalten und seine bisherigen Formate sowie Aufklärungsarbeit unverändert fortführen.

Magnet zieht ein eindeutiges Fazit:

„Dieses Ergebnis zeigt, dass sich Kämpfen auszahlt. Wir danken allen, vor allem unseren treuen Unterstützern, die uns in dieser schwierigen Zeit unterstützt haben – mental wie finanziell.“

AUF1 macht weiter – ungebremst und entschlossen, wie Magnet betont:

„Wo die Freiheit ist, dort sind auch wir!“

RTV gratuliert AUF1 zu diesem beeindruckenden Sieg und wünscht dem Sender weiterhin viel Erfolg bei seiner unabhängigen journalistischen Arbeit.

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