Skandalurteil: Björn Höcke erstmals rechtskräftig verurteilt

Bild-Quelle: Michael Scharfmüller/ Info-Direkt

Karlsruhe/Halle – Paukenschlag in der deutschen Politik: Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist erstmals rechtskräftig verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte zwei Urteile des Landgerichts Halle und verhängte gegen Höcke eine Geldstrafe von insgesamt 30.000 Euro.

Hintergrund des Verfahrens

Höcke hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet. Die Richter werteten dies als Verwendung eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen. Begründung: Die Parole sei von der Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialisten vereinnahmt worden – und Höcke habe dies gewusst.

Der AfD-Politiker selbst wies den Vorwurf zurück und legte Belege vor, wonach der Ausdruck auch in anderen historischen Kontexten genutzt worden sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Keine Auswirkungen auf Wählbarkeit

Die politische Zukunft des AfD-Politikers bleibt vorerst unberührt:
Höcke kann weiterhin zu Landtags- und Bundestagswahlen antreten. Ein Verlust des passiven Wahlrechts tritt nur bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ein – nicht bei einer Geldstrafe.

Weiter
Weiter

40 Euro für den ersten Schultag – FPÖ Nußbach greift Familien unter die Arme!