Schockierendes Urteil: Scharia-Recht kann in Österreich angewandt werden
Schockierendes Urteil: Scharia-Recht kann in Österreich angewandt werden
Steht die Scharia nun tatsächlich im österreichischen Rechtssystem? Diesen Eindruck könnte man gewinnen, wenn man ein Urteil des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen (LGZ) betrachtet. Dort wurde nämlich ein Schiedsvertrag anerkannt, der ausdrücklich auf islamischem Recht basiert.
Islamisches Schiedsgericht verhängte hohe Strafe
Zwei Geschäftspartner hatten vereinbart, bei Streitfällen nicht die österreichische Rechtsordnung, sondern islamisches Recht heranzuziehen. Als es zu einem Konflikt kam, wandten sie sich – gemäß Vertrag – an ein islamisches Schiedsgericht, das für ihre Angelegenheiten zuständig sein sollte. Dieses Gericht verurteilte einen der beiden Männer schließlich zu einer empfindlichen Vertragsstrafe in Höhe von 320.000 Euro.
Plötzliche Zweifel an der Scharia-Vereinbarung
Der Betroffene stellte danach jedoch die Rechtmäßigkeit dieser Schiedsvereinbarung infrage und wandte sich an das Landesgericht. Seine Argumentation: Da islamische Gelehrte die Scharia unterschiedlich auslegten, sei die Anwendung nicht objektiv, sondern willkürlich und damit rechtswidrig. Zudem widerspreche eine Berufung auf die Scharia den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung.
Gericht: Scharia-Verträge können rechtskonform sein
Das Wiener Landesgericht sah dies jedoch anders und bestätigte den Spruch des islamischen Schiedsgerichts. Ob und in welcher Form islamische Rechtsgrundsätze angewandt würden, sei nicht zu überprüfen, so das Gericht. In der Urteilsbegründung hieß es:
„Die islamischen Rechtsvorschriften sind Rechtsregeln im Sinn des § 603 ZPO und können für vermögensrechtliche Ansprüche als schiedsfähige Ansprüche in einer Schiedsvereinbarung wirksam vereinbart werden. Unabhängig davon, ob (einzelne) Bestimmungen des islamischen Rechts gegen den ordre public verstoßen, ist nach § 611 Abs 2 Z 8 ZPO (nur) zu prüfen, ob das Ergebnis des Schiedsspruchs gegen die Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung verstößt. Anhaltspunkte für einen ordre public Verstoß oder eine allfällige willkürliche Entscheidung liegen hier nicht vor, weshalb keiner der amtswegig zu prüfenden Aufhebungsgründe gegeben ist.“
Politische Reaktionen voller Empörung
„Es ist ein absoluter Wahnsinn, dass ein österreichisches Gericht nun entschieden hat, dass die Scharia auch in unserem Land Gültigkeit haben soll“, erklärte der niederösterreichische FPÖ-Sicherheitssprecher Andreas Bors.
„Österreich ist ein christlich-abendländisch geprägter Rechtsstaat – und genau dieser Rechtsstaat darf niemals durch Paralleljustiz oder durch religiöse Rechtssysteme wie die Scharia untergraben werden“, so Bors weiter.
Auch Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) übte heftige Kritik: „Ein weiteres Beispiel dafür, dass unser Rechtssystem und unser Rechtsstaat der schleichenden Vereinnahmung des Islams nichts entgegenzusetzen hat.“
Er führte weiter aus: „In Österreich werden Verträge unter Zugrundelegung der Scharia geschlossen. Solange man unter sich ist, hält man sich an die eigenen Regeln, erst wenn das Ergebnis nicht passt, wird unser Rechtsstaat bemüht. Erst dann wird unser Rechtssystem vom Nebendarsteller zum Hauptakteur gemacht.“
Verwendung der Scharia nach Ländern
(GRÜN) Länder und Mitglieder der Organisation für Islamische Zusammenarbeit, in denen die Scharia keine Rolle im Justizsystem spielt.
(GELB) Länder, in denen die Scharia in Fragen des Personenstandsrechts (z. B. Ehe, Scheidung, Erbschaft und Sorgerecht) angewendet wird.
(VIOLETT) Länder, in denen die Scharia vollständig gilt und sowohl Personenstandsrecht als auch Strafverfahren abdeckt.
(ORANGE) Länder mit regional unterschiedlichen Regelungen zur Anwendung der Scharia.