„Missbrauch der Amtsgewalt“: ÖVP-Klubobmann Wöginger vor Gericht
ÖVP-Klubobmann August Wöginger steht seit Dienstag vor dem Landesgericht Linz. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Amtsmissbrauch vor – im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.
Postenschacher im Fokus der Justiz
Postenschacher in der ÖVP – ein altbekanntes Thema. Doch diesmal könnte es für einen prominenten Parteivertreter ernst werden: Gegen Wöginger ermittelt die Justiz wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch.
Laut Staatsanwaltschaft soll Wöginger für einen Parteifreund interveniert haben, um dessen Bestellung zum Vorstand des Finanzamts Braunau, Ried und Schärding zu begünstigen. Der Fall war im Zuge des Ibiza-Untersuchungsausschusses bekannt geworden – jenem Ausschuss, den die ÖVP ursprünglich selbst initiiert hatte, um die FPÖ politisch zu treffen, der sich jedoch rasch gegen die eigenen Reihen richtete.
Prozessverlauf und Mitangeklagte
Der Prozess ist für elf Tage angesetzt. Mitangeklagt sind ein 63-jähriger und ein 60-jähriger Finanzbeamter – beide ÖVP-Mitglieder. Sie sollen als Mitglieder beziehungsweise Vorsitzender der Begutachtungskommission, die über den neuen Vorstand entschied, bewusst einen Kandidaten – einen ÖVP-Bürgermeister – besser bewertet haben.
Die Stelle war vakant geworden, da die bisherige Finanzbeamtin in Pension ging. Die langjährige Leiterin, die das Amt seit dem 1. Oktober 2016 interimistisch führte und davor bereits faktisch alleinverantwortlich war, unterlag im Bewerbungsprozess dem Bürgermeister. Im April 2021 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass sie die am besten geeignete Kandidatin war und „erheblich höher“ qualifiziert als der Bewerber.
Zeugeneinvernahmen und Kronzeuge
Nach Einvernahme der Beschuldigten beginnen ab dem dritten Prozesstag am 21. Oktober 2025 die Einvernahmen von 31 Zeugen. Besonderes Medieninteresse wird wohl der Einvernahme von Thomas Schmid gelten – der Kronzeuge belastet die Angeklagten schwer.
Ein Urteil ist für den 20. November 2025 geplant. Die Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung liegen laut Staatsanwaltschaft nicht vor.
Unschuldsvermutung gilt
Für alle Beteiligten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.