Koalition blockiert FPÖ-U-Ausschuss zu Corona und Pilnacek
Zwei juristische Expertisen halten den Antrag der FPÖ für unzulässig – die Koalition will ihn am Mittwoch im Geschäftsordnungsausschuss bestreiten. Die FPÖ kann nachbessern oder den Verfassungsgerichtshof einschalten.
Der von den Freiheitlichen geplante Untersuchungsausschuss geht vorerst in die Warteschleife. Die Koalitionsfraktionen werden am Mittwoch im Geschäftsordnungsausschuss das von der FPÖ im Nationalrat eingebrachte Verlangen zur Prüfung der Corona-Maßnahmen und des Todes des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek „bestreiten“, wie VP-Fraktionschef Andreas Hanger der APA ankündigte. Die FPÖ kann demnach entweder ihren Antrag ändern oder den VfGH um eine Entscheidung ersuchen.
Die ÖVP beruft sich auf Gutachten von Christoph Bezemek und Mathis Fister, die das Ansuchen der Freiheitlichen für mangelhaft halten. Laut U‑Ausschuss-Regelwerk muss der Untersuchungsgegenstand ein „bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ sein. Bezemek sieht das nicht erfüllt – der Prüfgegenstand sei „vage und unbestimmt“. Fister bezeichnet das Verlangen sogar als „unzulässig“, da es weder einen klaren noch abgeschlossenen Vorgang abdecke.
Hanger betonte: „Darum bestreiten wir diesen FPÖ-Ausschuss“ – Minderheitenrechte würden zwar beachtet, müssten „im Rahmen der rechtlichen korrekten Abhandlung“ ausgeübt werden. Als Lösung schlägt er vor, die Themen in zwei getrennten Ausschüssen zu behandeln, nacheinander abgehalten.
Das FPÖ-Verlangen stammt vom Mai und umfasst die Untersuchung der Corona-Maßnahmen sowie der Umstände rund um Pilnaceks Tod. Als verbindendes Element gilt eine angebliche „Einschüchterung“ von Kritikern, etwa durch das Innenministerium.
Für die FPÖ bleiben zwei Wege offen: Eine überarbeitete Version des Antrags vorzulegen – was eine Einsetzung noch vor der Sommerpause möglich machen könnte – oder den VfGH einzuschalten.
Und das könnte rasch gehen: Der VfGH muss laut Gesetz „tunlichst innerhalb von vier Wochen“ entscheiden; zuvor hat die FPÖ zwei Wochen Zeit, den Ausschuss-Beschluss zu beanstanden. Eine klare Frist für Klarheit – bevor die Parlamentssommerpause beginnt.