DÖW schlägt zu – aber Gruber gibt nicht klein bei! Urteil wird angefochten!
Ein brisanter Rechtsstreit zwischen der FPÖ Oberösterreich und dem umstrittenen Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) sorgt derzeit für Schlagzeilen. Das Handelsgericht Wien hat einem Rechtsbegehren des DÖW stattgegeben und festgestellt, dass seine Arbeit wissenschaftlichen Standards entspricht. Landesparteisekretär Michael Gruber wurde dazu verpflichtet, falsche Aussagen über die Glaubwürdigkeit des DÖW zu widerrufen – die Behauptung, das Archiv arbeite „unwissenschaftlich“ und sei politisch motiviert, sei „unrichtig und falsch“.
DÖW verteidigt seine Reputation
In einer Pressemitteilung betont das DÖW selbstbewusst, dass es sich eindeutig als wissenschaftliche Einrichtung versteht:
„Die Definition von Rechtsextremismus ist nicht Sache der Beobachteten. Nur weil unsere wissenschaftliche Expertise manchen nicht gefällt, können und müssen wir uns Schmähungen und unwahre Vorwürfe nicht gefallen lassen“.
Auch Rechtsvertreter Michael Pilz hebt hervor, dass Grubers Vorwurf nicht als Kritik im üblichen Sinne zu werten sei, sondern eine falsche Tatsachenbehauptung darstelle:
„Bei der Behauptung, das DÖW habe mit wissenschaftlicher Arbeit nichts zu tun, handelt es sich nicht um eine bloße Meinungsäußerung…“
FPÖ OÖ zweifelt Urteil an
Die FPÖ Oberösterreich zeigt sich konfrontativ: Obwohl das Urteil zwar ergangen ist, sei es noch nicht rechtskräftig. Die Partei kündigt eine Berufung an – mit Hinweis auf ein angeblich widersprüchliches Vorgehen desselben Gerichts in einem "sehr ähnlich gelagerten Fall". Die Partei schreibt:
„LPS Gruber wird den Instanzenzug beschreiten und Berufung erheben, da erst kürzlich in einem sehr ähnlich gelagerten Fall vom selben Gericht eine diametral entgegengesetzte Entscheidung getroffen wurde. Das vorliegende Urteil ist demnach nicht rechtskräftig und wird daher inhaltlich auch nicht kommentiert.“
Kritik richtet sich gegen DÖW-Politik
Hinter der juristischen Auseinandersetzung brodelt ein tiefergehender Vorwurf: Kritiker werfen dem DÖW vor, in seiner Rolle als „wissenschaftliches Archiv“ politisch parteiisch zu agieren – zugunsten linker Positionen. Dass das Institut ausgerechnet im Kontext eines Rechtsextremismusberichts vom Innenministerium aktiv ist, nährt bei vielen die Vermutung, Wissenschaft werde hier zur Ideologie umgedeutet. FPÖ-nahen Kreisen zufolge stützt sich das DÖW eher auf politische Erwägungen als auf objektive Faktenanalyse.
Unabhängigkeit der Forschung in Frage gestellt
Zweifel tauchen auf, ob das DÖW seiner wissenschaftlichen Selbstverpflichtung auch tatsächlich gerecht wird – oder ob es sich zunehmend in politische Kampagnen verstrickt. Der nun angekündigte Berufungsweg soll klären, ob der angeblich rückwirkende Gerichtsentscheid wirklich ausgewogen ist. Für Beobachter ist entscheidend, ob sich Gerichtsbarkeit und Forschung ungehindert äußern können – oder ob Institute wie das DÖW zunehmend zu politischen Akteuren mutieren.