Staatsbürgerschaft entzogen: Ukrainer verweigert Hymne bei Feier


In Baden (Niederösterreich) wurde einem ukrainischen Staatsbürger die österreichische Staatsbürgerschaft wieder entzogen, nachdem er bei der offiziellen Verleihungszeremonie das Mitsingen der Bundeshymne verweigert hatte. Die Landesregierung widerrief die zuvor erteilte Staatsbürgerschaft – eine Entscheidung, die nun auch vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bestätigt wurde. Der Einspruch des 24-jährigen Mannes wurde abgewiesen.

Begründung mit religiöser Überzeugung

Der junge Mann, Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, hatte sich im Oktober 2024 während der feierlichen Staatsbürgerschaftsverleihung geweigert, die Hymne mitzusingen. Als Begründung verwies er auf seine religiösen Überzeugungen:

„Er könne sich mit dem in der Hymne ausgedrückten Nationalstolz nicht identifizieren, da seiner Auffassung nach nicht alle Menschen gleich behandelt würden.“
Zudem erklärte er:
„Aus Glaubensgründen keine Hymne eines Landes zu singen – auch nicht jene der Ukraine.“

Gesetz verlangt feierlichen Ablauf

Laut § 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist die Verleihung in einem „feierlichen Rahmen“ durchzuführen. Dieser umfasst das gemeinsame Singen der Bundeshymne sowie das sichtbare Zeigen der österreichischen, der Landes- und der EU-Flagge. Die niederösterreichische Landesregierung, in der ÖVP und FPÖ vertreten sind, sah durch die Weigerung einen Bruch dieses vorgeschriebenen Rahmens und machte von ihrem Recht zum Widerruf Gebrauch.

Gericht erkennt keine Ausnahme

Das Gericht teilte die Sicht der Behörde und lehnte die Argumentation des Antragstellers ab. Es stellte klar:

„Die Formulierung ‚hat zu erfolgen‘ im Gesetz habe verpflichtenden Charakter.“
Ausnahmen seien nur dann gerechtfertigt, wenn sie objektiv belegbare, schwerwiegende Gründe vorweisen könnten – etwa eine körperliche Beeinträchtigung wie Stimmlosigkeit.
„Religiöse Überzeugungen reichten dafür nicht aus.“

Zweifel an Verfassungstreue

Das Gericht äußerte darüber hinaus Bedenken an der Haltung des Mannes gegenüber dem österreichischen Staat. Es hieß:

„Einwände gegen das Singen der Hymne könnten Zweifel an einer bejahenden Einstellung zur Republik Österreich aufwerfen.“
Der Senat betonte außerdem:
„Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine solche Haltung auch als potenzielle Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu werten sei.“

„Staatsbürgerschaft ist ein Privileg“

Der niederösterreichische FPÖ-Politiker Martin Antauer, Landesrat für Sicherheit und Asyl, begrüßte das Urteil ausdrücklich. Er erklärte:

„Die Staatsbürgerschaft ist ein Privileg und eine Auszeichnung.“

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