ORF-Wirbel nach Weißmann-Abgang: Droht Stiftungsratschef Lederer persönliche Haftung?
Der Rücktritt von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann sorgt weiterhin für politische und juristische Diskussionen. Nun steht auch der Vorsitzende des ORF-Stiftungsrats, Heinz Lederer, im Fokus. Laut Berichten könnte die Causa für einzelne Verantwortliche sogar ein rechtliches Nachspiel haben.
Anwalt sieht heikle Rechtsfragen
Hintergrund ist der Ablauf rund um den Rücktritt des ORF-Chefs. Weißmanns Anwalt stellt klar, dass sein Mandant nicht freiwillig gegangen sei, sondern das Unternehmen aus „wichtigem Grund“ verlassen habe. Genau dieser arbeitsrechtliche Unterschied könnte für mögliche Ansprüche entscheidend werden.
Sollten sich die Vorwürfe gegen Weißmann als unbegründet herausstellen, könnten laut rechtlicher Einschätzung Schadenersatzforderungen im Raum stehen. In diesem Zusammenhang wird auch das Vorgehen des Stiftungsrats unter die Lupe genommen.
Vorwürfe gegen Stiftungsratschef
Kritiker werfen Stiftungsratschef Heinz Lederer vor, die Vorwürfe gegen den damaligen ORF-Generaldirektor nicht ausreichend geprüft zu haben. Lederer selbst weist diese Darstellung zurück.
Brisant ist auch eine rechtliche Frage: Laut ORF-Gesetz kann ein Generaldirektor nur durch den gesamten Stiftungsrat mit einer Zweidrittelmehrheit abgewählt werden. Ob dieses Verfahren im konkreten Fall korrekt eingehalten wurde, ist nun Teil der Diskussion.
Persönliche Haftung möglich
Sollten dem ORF durch mögliche Fehlentscheidungen Schäden entstehen, könnten laut Gesetz auch einzelne Stiftungsräte persönlich haftbar gemacht werden. Für sie gelten ähnliche Sorgfaltspflichten wie für Aufsichtsräte großer Unternehmen.
Ob es tatsächlich zu rechtlichen Konsequenzen kommt, wird letztlich wohl erst ein Gericht klären. Klar ist aber schon jetzt: Die ORF-Causa rund um den Abgang von Roland Weißmann dürfte noch länger für politischen Wirbel sorgen.