Mainstream hetzt gegen Schweizer Freibad – dabei geht’s nur um Sicherheit!
Die Gemeinde Porrentruy im Schweizer Jura sorgt mit einer neuen Regelung für ihr Freibad derzeit europaweit für Aufsehen. Schlagzeilen wie „Ausländerverbot“, „drastische Maßnahmen“ oder „Diskriminierung“ dominieren die Berichterstattung – doch ein genauerer Blick auf die Fakten zeigt ein anderes Bild. Die Mainstream-Medien verzerren die Tatsachen und erzeugen unnötige Stimmung gegen eine lokal begründete Maßnahme, die Sicherheit und Ordnung wiederherstellen soll.
Beschränkter Zugang im Freibad vom 4. Juli bis 31. August 2025
Um die Sicherheit und die Aufenthaltsqualität für alle Besucher zu gewährleisten, wurde der Zugang zum Freibad zeitweise eingeschränkt. Erlaubt ist der Eintritt nur für:
Schweizer Staatsbürger
Personen mit gültiger Aufenthaltsbewilligung (Permis d’établissement)
Personen mit gültiger Arbeitsbewilligung
Inhaber einer gültigen Aufenthaltskarte
Ein Identitäts- oder Aufenthaltsnachweis kann am Eingang verlangt werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Regelung richtet sich nicht gegen „Ausländer“ allgemein, sondern gegen Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Schweiz. Wer in der Schweiz lebt, arbeitet oder eine entsprechende Bewilligung besitzt – unabhängig von der Herkunft – darf das Freibad weiterhin nutzen. Der Ausschluss betrifft vor allem nicht integrierte Tagesgäste aus Frankreich, insbesondere Jugendliche, die in den vergangenen Jahren durch Übergriffe, Belästigungen und Gewalt aufgefallen sind.
Die Medien berichten – und verzerren
Einige Schlagzeilen der letzten Tage:
„Schweizer Freibad sperrt Ausländer aus“ (Bild)
„Nur noch Einheimische dürfen schwimmen“ (Welt)
„Verbannt Ausländer: Es ist jetzt viel ruhiger“ (Heute.at)
„Gewalt in Schweizer Badi – Franzosen schuld“ (NZZ, Tagesspiegel)
„Schweizer Gemeinde schließt Ausländer aus“ (t-online)
Diese Darstellungen sind häufig irreführend, verallgemeinernd und entbehren einer sachlichen Einordnung. Sie erwecken den Eindruck pauschaler Fremdenfeindlichkeit, obwohl die Maßnahme klar lokal begrenzt, rechtlich abgesichert und vor allem eine Reaktion auf konkrete Sicherheitsprobleme ist.