Kopftuchverbot: Schon 81 Eltern in Wien vorgeladen
Das neue Kopftuchverbot an Österreichs Schulen ist erst seit wenigen Wochen in Kraft – doch allein in Wien wurden bereits 81 Eltern vorgeladen. Befürworter sehen darin eine notwendige Maßnahme zum Schutz junger Mädchen und gegen gesellschaftlichen Druck.
Seit 1. September dürfen Mädchen bis zum 14. Geburtstag in Österreichs Schulen kein Kopftuch tragen, das den Kopf nach islamischen Traditionen verhüllt.
Bereits kurz nach Schulbeginn wurden in Wien zahlreiche Verstöße gemeldet. Zunächst waren 55 Fälle bekannt, mittlerweile berichten Medien von 81 Eltern, die von der Bildungsdirektion vorgeladen wurden. 41 Fälle betreffen AHS, 37 Mittelschulen, zwei Sonderschulen und sogar einer eine Volksschule.
Warum das Verbot?
Die Bundesregierung begründet das Gesetz vor allem mit Kindeswohl, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. Mädchen sollen in der Schule unabhängig von religiösen oder familiären Erwartungen dieselben Entfaltungsmöglichkeiten haben wie Buben.
Genau hier liegt für Befürworter der Kern der Debatte: Wie freiwillig kann die Entscheidung eines acht-, zehn- oder zwölfjährigen Kindes tatsächlich sein?
Sie argumentieren, dass Mädchen nicht bereits im Kindesalter vermittelt werden sollte, sie müssten aufgrund ihres Geschlechts ihren Körper oder ihre Haare stärker bedecken als Buben. Gerade die Schule müsse deshalb ein Raum sein, in dem Kinder unabhängig von solchen Erwartungen aufwachsen können.
Dabei geht es auch um Gleichberechtigung. Frauen haben sich in Europa über Generationen gesellschaftliche, berufliche und persönliche Selbstbestimmung erkämpft. Befürworter des Verbots warnen davor, dass religiös oder kulturell begründete Geschlechterrollen diesen Errungenschaften entgegenstehen können.
FPÖ warnt vor politischem Islam
Für die FPÖ geht die Debatte noch weiter. Sie betrachtet das Kinderkopftuch als Teil einer größeren Auseinandersetzung mit dem politischen Islam.
FPÖ-Familiensprecherin Ricarda Berger bezeichnet das Kopftuch als Symbol des politischen Islam sowie der Unterdrückung und Bevormundung von Frauen. Die Freiheitlichen fordern deshalb sogar ein generelles Kopftuchverbot an Schulen und warnen vor gesellschaftlichen Parallelstrukturen.
Aus Sicht der FPÖ müsse verhindert werden, dass sich Vorstellungen verfestigen, bei denen Mädchen und Frauen aufgrund ihres Geschlechts anderen gesellschaftlichen Regeln unterliegen als Männer.
Das derzeitige Verbot bis 14 Jahre geht der Partei daher nicht weit genug.
Erst Gespräch, dann mögliche Strafe
Das Gesetz sieht allerdings nicht vor, Eltern beim ersten Verstoß sofort zu bestrafen.
Zunächst müssen Schule, Schülerin und Eltern miteinander sprechen. Wird das Kopftuch weiterhin getragen, wird die Bildungsdirektion eingeschaltet. Erst bei weiteren Verstößen kann ein Verwaltungsstrafverfahren folgen. Vorgesehen sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro.
Kritiker: Verbot verletzt Selbstbestimmung
Die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich lehnt die Regelung ab. Sie argumentiert, dass auch das freiwillige Tragen eines Kopftuchs Ausdruck religiöser Selbstbestimmung sein könne.
Damit stehen sich zwei Vorstellungen von Freiheit gegenüber:
Muss der Staat ein minderjähriges Mädchen davor schützen, aufgrund religiöser oder familiärer Erwartungen ein Kopftuch tragen zu müssen? Oder muss er ihre Freiheit schützen, gerade dieses Kopftuch aus religiöser Überzeugung tragen zu dürfen?
Am Ende wird diese Frage auch juristisch entschieden. Vom Kopftuchverbot betroffene Schülerinnen und deren Eltern haben das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Eine Entscheidung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 erwartet.
Bis dahin bleibt das Kopftuchverbot in Kraft – und die inzwischen 81 Wiener Fälle zeigen, dass die Debatte um Integration, politischen Islam, Religionsfreiheit und Gleichberechtigung längst mitten im österreichischen Schulalltag angekommen ist.