02.07.25

VfGH rechtfertigt ORF-Zwangsabgabe – Auch Nichtnutzer zahlen weiter

Der ORF-Beitrag ist verfassungsgemäß – so hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, wie am Dienstag bekanntgegeben wurde. Anlass der Entscheidung war eine Beschwerde, die bemängelte, es sei ungerecht, dass auch Haushalte, die keine ORF-Inhalte nutzen, monatlich 15,30 Euro zahlen müssen. Der VfGH sah darin jedoch keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.

Im Internet sorgt das Urteil für viel Diskussion. Der VfGH stellte klar, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht verlangt, den Beitrag an den tatsächlichen Konsum zu koppeln. Entscheidend sei vielmehr, dass alle Beitragspflichtigen die Möglichkeit haben, die Leistungen des ORF zu nutzen – auch ohne eigenen Fernseher oder Radio. Die öffentliche Aufgabe des Rundfunks im demokratischen und kulturellen Sinne sei ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Zudem bestätigte das Höchstgericht, dass die ORF-Beitrags Service GmbH kurz OBS, ehemals GIS, berechtigt ist, Bescheide über die Beitragspflicht zu erlassen. Die Auslagerung dieser hoheitlichen Aufgabe sei sachlich gerechtfertigt und effizient. Die OBS-Geschäftsführung unterliegt zudem Weisungen des Finanzministers.

Wegen zahlreicher Beschwerden hatte der VfGH im März ein Massenverfahren eingeleitet, wodurch die anhängigen Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht vorerst ausgesetzt wurden. Mit Veröffentlichung der aktuellen Entscheidung im Bundesgesetzblatt werden diese Verfahren nun fortgesetzt.

Die Umstellung von der gerätegebundenen GIS-Gebühr auf den pauschalen ORF-Haushaltsbeitrag Anfang 2024 durch die damalige ÖVP-Grüne-Regierung stieß auf viel Kritik. Der Beitrag von 15,30 Euro pro Haushalt gilt unabhängig davon, ob ein Fernseher oder Radio vorhanden ist. Für viele war die Umstellung günstiger, doch hunderttausende Haushalte mussten erstmals zahlen. Ob das letzte Wort in der Debatte um die ORF-Zwangsabgabe gesprochen ist, bleibt fraglich.

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