Trotz Schlepperei-Verdacht: Abschiebung nach Syrien weiter unmöglich
Ein Palästinenser, der im Juli 2023 insgesamt 46 Syrer in einem Klein-LKW nach Österreich geschleust haben soll und bereits mehrfach straffällig geworden sein soll, darf weiterhin nicht nach Syrien abgeschoben werden. Zwar wurde sein Asylantrag abgelehnt, das Bundesverwaltungsgericht sieht Syrien jedoch weiterhin als zu gefährlich für eine Abschiebung an. Trotz der Einstufung als „Gefahr für die Gemeinschaft“ kann der Mann daher vorerst in Österreich bleiben. FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann spricht von einem weiteren Beispiel gescheiterter Asylpolitik.
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