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  • Leben Stadt Land,
• 30.06.26

Steyrer Stadtlauf 2026

Den traditionellen Abschluss des Festwochenendes bildete am Sonntag der Steyrer Stadtlauf. Zahlreiche Läufer gingen dabei auf die Strecke und sorgten noch einmal für sportliche Höchstleistungen und beste Stimmung entlang des Rundkurses durch die Steyrer Innenstadt.

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Steyr feiert "Volksfest"– und das bei Kaiserwetter!

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GERICHTLICHER VERGLEICH

geschlossen zwischen Dr. Sebastian Bohrn Mena als Kläger und RTV Regionalfernsehen e.U., Inh. Christian Schott, als beklagter Partei am 19.06.2026 vor dem Landesgericht Krems an der Donau zur Geschäftszahl 27 Cg 79/25v wie folgt: 

Die beklagte Partei ist gegenüber dem Kläger bei sonstiger Exekution schuldig, es ab sofort zu unterlassen, mittels künstlicher Intelligenz (KI-) generierte oder manipulierte Bildnisse des Klägers zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten, wenn der Kläger im Zusammenhang mit der Bildberichterstattung 

a) mit einem grotesk verzerrten, hämischen oder manischen Lachen dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./D, und/oder b) mit einem verschlagenen oder selbstgefälligen Gesichtsausdruck neben Symbolen der Justiz und/oder technologischen Geräten (wie Laptops) dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./A, und/oder c) mit einem gefälligen oder selbstgefälligen Lachen dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./H, insbesondere im Zusammenhang mit Texten, in denen das Vorgehen des Klägers gegen Hass im Netz als "Klags-Orgie", "Digitaler Terror", "Klage-Rausch", "Einschüchterungskampagne", "beispiellose Jagd" oder sinngleich bezeichnet wird, und/oder in denen die Beendigung der beruflichen Tätigkeit des Klägers bei einem TV-Sender als "Etappensieg", "Rauswurf" oder mit Aussagen wie "Wir haben ihn rausgekickt!" oder sinngleich kommentiert wird, oder in denen berufliche Tätigkeiten des Klägers hämisch kommentiert werden, wie dies auf den Plattformen rtv.news, YouTube, Facebook und Telegram am 22.08.2024, 29.08.2025 und 05.09.2025 geschehen ist.

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