Schuldig! Sieben Monate bedingt und Geldstrafe für Wöginger
Nach 14 Prozesstagen inklusive einer Ehrenrunde über das Oberlandesgericht sind am Montag die Urteile im „Postenschacher“-Prozess gegen Klubobmann der ÖVP im Nationalrat August Wöginger und zwei Finanzbeamte gefallen. Alle Angeklagten sind schuldig gesprochen worden. Wöginger wurde zu sieben Monate bedingter Haft sowie 43.200 Euro Geldstrafe verurteilt. Auch für die anderen Angeklagten gab es sieben Monate bedingt.
Zurück
Arbeitsmarkt massiv unter Druck - Fast 400.000 ohne Arbeit
Weiter