Schleichwerbung in der ZIB: Gericht bestätigt ORF-Rechtsverletzung – jetzt werden Konsequenzen gefordert!
Und wir bleiben noch beim zwangsfinanzierten ORF! Ausgerechnet in der Nachrichtensendung „ZIB 13“ wurde mitten in der Corona-Zeit ein Luftfilter des Herstellers Philips unzulässig ins Programm eingebaut! Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte laut der Bürger- und Unternehmerplattform „Wir EMUs“ mit einer Entscheidung vom 27. Juli 2026 die unzulässige Produktplatzierung. Der ORF wurde sogar dazu verpflichtet, die Rechtsverletzung öffentlich in der „ZIB 13“ bekanntzugeben!
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