0
Zum Inhalt springen
RTV
LIVE-TV
MEDIATHEK
NACHRICHTEN
ÜBER UNS
UNTERSTÜTZEN
RTV AKTUELL
WIR SPRECHEN KLARTEXT
ZÜNDSTOFF MIT EDITH BRÖTZNER
WOCHENKOMMENTAR
LEBEN STADT LAND
ÖSTERREICH VERNETZT SICH
RTV DAMALS
RTV
LIVE-TV
MEDIATHEK
NACHRICHTEN
ÜBER UNS
UNTERSTÜTZEN
RTV AKTUELL
WIR SPRECHEN KLARTEXT
ZÜNDSTOFF MIT EDITH BRÖTZNER
WOCHENKOMMENTAR
LEBEN STADT LAND
ÖSTERREICH VERNETZT SICH
RTV DAMALS
LIVE-TV
MEDIATHEK
NACHRICHTEN
ÜBER UNS
UNTERSTÜTZEN
Ordner: SENDUNGEN
Zurück
RTV AKTUELL
WIR SPRECHEN KLARTEXT
ZÜNDSTOFF MIT EDITH BRÖTZNER
WOCHENKOMMENTAR
LEBEN STADT LAND
ÖSTERREICH VERNETZT SICH
RTV DAMALS
  • RTV Damals,
• 22.01.26

RTV Damals vom 22. Jänner 2026

  • Kinderfasching 2001 im Steyrer Stadtsaal

  • In Stadt Haag wird die HBLA vorgestellt

  • Spezialitäten am Steyrer Bauernmarkt

  • Neujahrsempfang des Bürgermeisters in St. Valentin

  • Das TIC im Stadtgut Steyr nimmt Gestalt an

Zurück

"Meinl-Reisinger muss zurücktreten!" - Wir sprechen Klartext

Weiter

RTV Damals vom 15. Jänner 2026

Das könnte dir auch gefallen

Related Video Item Thumbnail Migrant ersticht Opfer mit 20 Messerstichen - „Ich hatte Spaß. Wenn ich rauskomme, mache ich es wieder.“
Related Video Item Thumbnail Sechs Jahre Corona-Lockdown – der Beginn einer beispiellosen Zeit der Freiheitsberaubung
Related Video Item Thumbnail ORF weiter massiv unter Druck – FPÖ fordert Rücktritt von Stiftungsratchef Lederer
Related Video Item Thumbnail Brüssel blockiert den ‚Save Europe Act‘!“ – Steger spricht von einem demokratiepolitischen Skandal
Related Video Item Thumbnail ORF-Knall: Weißmann endgültig weg!

GERICHTLICHER VERGLEICH

geschlossen zwischen Dr. Sebastian Bohrn Mena als Kläger und RTV Regionalfernsehen e.U., Inh. Christian Schott, als beklagter Partei am 19.06.2026 vor dem Landesgericht Krems an der Donau zur Geschäftszahl 27 Cg 79/25v wie folgt: 

Die beklagte Partei ist gegenüber dem Kläger bei sonstiger Exekution schuldig, es ab sofort zu unterlassen, mittels künstlicher Intelligenz (KI-) generierte oder manipulierte Bildnisse des Klägers zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten, wenn der Kläger im Zusammenhang mit der Bildberichterstattung 

a) mit einem grotesk verzerrten, hämischen oder manischen Lachen dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./D, und/oder b) mit einem verschlagenen oder selbstgefälligen Gesichtsausdruck neben Symbolen der Justiz und/oder technologischen Geräten (wie Laptops) dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./A, und/oder c) mit einem gefälligen oder selbstgefälligen Lachen dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./H, insbesondere im Zusammenhang mit Texten, in denen das Vorgehen des Klägers gegen Hass im Netz als "Klags-Orgie", "Digitaler Terror", "Klage-Rausch", "Einschüchterungskampagne", "beispiellose Jagd" oder sinngleich bezeichnet wird, und/oder in denen die Beendigung der beruflichen Tätigkeit des Klägers bei einem TV-Sender als "Etappensieg", "Rauswurf" oder mit Aussagen wie "Wir haben ihn rausgekickt!" oder sinngleich kommentiert wird, oder in denen berufliche Tätigkeiten des Klägers hämisch kommentiert werden, wie dies auf den Plattformen rtv.news, YouTube, Facebook und Telegram am 22.08.2024, 29.08.2025 und 05.09.2025 geschehen ist.

IMPRESSUM DATENSCHUTZ KONTAKT MELDESTELLE

RTV Regionalfernsehen E.U. | www.rtv.news | Karl-Loth Straße 4, 4451 Garsten | Tel.: 0676/844 878 887 | office@rtv.news

© 2025 RTV Regionalfernsehen E.U. alle Rechte vorbehalten.