0
Zum Inhalt springen
RTV
LIVE-TV
MEDIATHEK
NACHRICHTEN
ÜBER UNS
UNTERSTÜTZEN
RTV AKTUELL
WIR SPRECHEN KLARTEXT
ZÜNDSTOFF MIT EDITH BRÖTZNER
WOCHENKOMMENTAR
LEBEN STADT LAND
ÖSTERREICH VERNETZT SICH
RTV DAMALS
RTV
LIVE-TV
MEDIATHEK
NACHRICHTEN
ÜBER UNS
UNTERSTÜTZEN
RTV AKTUELL
WIR SPRECHEN KLARTEXT
ZÜNDSTOFF MIT EDITH BRÖTZNER
WOCHENKOMMENTAR
LEBEN STADT LAND
ÖSTERREICH VERNETZT SICH
RTV DAMALS
LIVE-TV
MEDIATHEK
NACHRICHTEN
ÜBER UNS
UNTERSTÜTZEN
Ordner: SENDUNGEN
Zurück
RTV AKTUELL
WIR SPRECHEN KLARTEXT
ZÜNDSTOFF MIT EDITH BRÖTZNER
WOCHENKOMMENTAR
LEBEN STADT LAND
ÖSTERREICH VERNETZT SICH
RTV DAMALS
  • RTV Damals,
• 12.02.26

RTV Damals vom 12. Februar 2026

Heute blicken wir 20 Jahre, in das Jahr 2006, zurück:

  • Die BAKIP Steyr tanzt beim Maturaball

  • In Linz werden die Missen des Jahres 2006 vorgestellt

  • Coyote Ugly in Großraming

  • Sportlerehrung in Steyr

Zurück

Opernball 2026: Walzer trifft Weltrettung - Wochenkommentar mit Edith Brötzner

Weiter

RTV Damals vom 5. Februar 2026

Das könnte dir auch gefallen

Related Video Item Thumbnail SPÖ im Panikmodus wegen Remigration
Related Video Item Thumbnail Sankt Petersburger Wirtschaftsforum - 20.000 Teilnehmer aus 130 Ländern: Das war das Wirtschaftsforum in St. Petersburg
Related Video Item Thumbnail Antifa-Angriff auf Verbindungsstudenten - Linksextreme Gewalt darf nicht länger schöngeredet werden!
Related Video Item Thumbnail Syrer beißt Landsmann bei brutalem Streit Ohr ab
Related Video Item Thumbnail Eiernockerl als Staatsaffäre - Ein Satz, ein Handy, ein Einsatz: Willkommen im ideologisch gefärbten Strafrecht!

GERICHTLICHER VERGLEICH

geschlossen zwischen Dr. Sebastian Bohrn Mena als Kläger und RTV Regionalfernsehen e.U., Inh. Christian Schott, als beklagter Partei am 19.06.2026 vor dem Landesgericht Krems an der Donau zur Geschäftszahl 27 Cg 79/25v wie folgt: 

Die beklagte Partei ist gegenüber dem Kläger bei sonstiger Exekution schuldig, es ab sofort zu unterlassen, mittels künstlicher Intelligenz (KI-) generierte oder manipulierte Bildnisse des Klägers zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten, wenn der Kläger im Zusammenhang mit der Bildberichterstattung 

a) mit einem grotesk verzerrten, hämischen oder manischen Lachen dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./D, und/oder b) mit einem verschlagenen oder selbstgefälligen Gesichtsausdruck neben Symbolen der Justiz und/oder technologischen Geräten (wie Laptops) dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./A, und/oder c) mit einem gefälligen oder selbstgefälligen Lachen dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./H, insbesondere im Zusammenhang mit Texten, in denen das Vorgehen des Klägers gegen Hass im Netz als "Klags-Orgie", "Digitaler Terror", "Klage-Rausch", "Einschüchterungskampagne", "beispiellose Jagd" oder sinngleich bezeichnet wird, und/oder in denen die Beendigung der beruflichen Tätigkeit des Klägers bei einem TV-Sender als "Etappensieg", "Rauswurf" oder mit Aussagen wie "Wir haben ihn rausgekickt!" oder sinngleich kommentiert wird, oder in denen berufliche Tätigkeiten des Klägers hämisch kommentiert werden, wie dies auf den Plattformen rtv.news, YouTube, Facebook und Telegram am 22.08.2024, 29.08.2025 und 05.09.2025 geschehen ist.

IMPRESSUM DATENSCHUTZ KONTAKT MELDESTELLE

RTV Regionalfernsehen E.U. | www.rtv.news | Karl-Loth Straße 4, 4451 Garsten | Tel.: 0676/844 878 887 | office@rtv.news

© 2025 RTV Regionalfernsehen E.U. alle Rechte vorbehalten.