0
Zum Inhalt springen
RTV
LIVE-TV
MEDIATHEK
NACHRICHTEN
ÜBER UNS
UNTERSTÜTZEN
RTV AKTUELL
WIR SPRECHEN KLARTEXT
ZÜNDSTOFF MIT EDITH BRÖTZNER
WOCHENKOMMENTAR
LEBEN STADT LAND
ÖSTERREICH VERNETZT SICH
RTV DAMALS
RTV
LIVE-TV
MEDIATHEK
NACHRICHTEN
ÜBER UNS
UNTERSTÜTZEN
RTV AKTUELL
WIR SPRECHEN KLARTEXT
ZÜNDSTOFF MIT EDITH BRÖTZNER
WOCHENKOMMENTAR
LEBEN STADT LAND
ÖSTERREICH VERNETZT SICH
RTV DAMALS
LIVE-TV
MEDIATHEK
NACHRICHTEN
ÜBER UNS
UNTERSTÜTZEN
Ordner: SENDUNGEN
Zurück
RTV AKTUELL
WIR SPRECHEN KLARTEXT
ZÜNDSTOFF MIT EDITH BRÖTZNER
WOCHENKOMMENTAR
LEBEN STADT LAND
ÖSTERREICH VERNETZT SICH
RTV DAMALS
  • RTV Aktuell,
• 03.10.25

RTV Aktuell vom Freitag, 03. Oktober 2025

Zurück

Narrenfreiheit für Antifa - Wir sprechen Klartext

Weiter

Totengräber der Demokratie - Wochenkommentar mit Edith Brötzner

Das könnte dir auch gefallen

Related Video Item Thumbnail Ein Jahr Ampel-Regierung: FPÖ-Chef Kickl zieht harte Bilanz im ORF
Related Video Item Thumbnail Hayali instrumentalisiert Tod von Charlie Kirk
Related Video Item Thumbnail ORF-Beben nach Weißmann-Rücktritt – FPÖ fordert Kurswechsel
Related Video Item Thumbnail RTV AKTUELL vom Donnerstag dem 24. Juli 2025
Related Video Item Thumbnail Tanken wie früher: FPÖ zeigt wie echte Entlastung funktionieren kann

GERICHTLICHER VERGLEICH

geschlossen zwischen Dr. Sebastian Bohrn Mena als Kläger und RTV Regionalfernsehen e.U., Inh. Christian Schott, als beklagter Partei am 19.06.2026 vor dem Landesgericht Krems an der Donau zur Geschäftszahl 27 Cg 79/25v wie folgt: 

Die beklagte Partei ist gegenüber dem Kläger bei sonstiger Exekution schuldig, es ab sofort zu unterlassen, mittels künstlicher Intelligenz (KI-) generierte oder manipulierte Bildnisse des Klägers zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten, wenn der Kläger im Zusammenhang mit der Bildberichterstattung 

a) mit einem grotesk verzerrten, hämischen oder manischen Lachen dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./D, und/oder b) mit einem verschlagenen oder selbstgefälligen Gesichtsausdruck neben Symbolen der Justiz und/oder technologischen Geräten (wie Laptops) dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./A, und/oder c) mit einem gefälligen oder selbstgefälligen Lachen dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./H, insbesondere im Zusammenhang mit Texten, in denen das Vorgehen des Klägers gegen Hass im Netz als "Klags-Orgie", "Digitaler Terror", "Klage-Rausch", "Einschüchterungskampagne", "beispiellose Jagd" oder sinngleich bezeichnet wird, und/oder in denen die Beendigung der beruflichen Tätigkeit des Klägers bei einem TV-Sender als "Etappensieg", "Rauswurf" oder mit Aussagen wie "Wir haben ihn rausgekickt!" oder sinngleich kommentiert wird, oder in denen berufliche Tätigkeiten des Klägers hämisch kommentiert werden, wie dies auf den Plattformen rtv.news, YouTube, Facebook und Telegram am 22.08.2024, 29.08.2025 und 05.09.2025 geschehen ist.

IMPRESSUM DATENSCHUTZ KONTAKT MELDESTELLE

RTV Regionalfernsehen E.U. | www.rtv.news | Karl-Loth Straße 4, 4451 Garsten | Tel.: 0676/844 878 887 | office@rtv.news

© 2025 RTV Regionalfernsehen E.U. alle Rechte vorbehalten.